Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-) Bistümern
Fassung vom 20.06.2006, genehmigt am 10.11.2006 in Erfurt
Präambel
Der Arbeitskreis ist der Zusammenschluss der mit der Erfassung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes von seiten der deutschen (Erz-) Bistümer Beauftragten.
Grundlage dieses Arbeitskreises ist der am 26.08.1991 verabschiedete Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur „Inventarisation als kirchliche Aufgabe“ und die „Charta der Villa Vigoni“ (01.03.1994).
Grundlage dieses Arbeitskreises ist der am 26.08.1991 verabschiedete Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur „Inventarisation als kirchliche Aufgabe“ und die „Charta der Villa Vigoni“ (01.03.1994).
Artikel 1
Aufgaben des Arbeitskreises sind die fachliche Weiterbildung und der Erfahrungsaustausch zur Optimierung der Arbeitsmethoden und zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards.
Artikel 2
An diesem Arbeitskreis können alle in der Präambel genannten Personen teilnehmen.
Bei internen Abstimmungen hat jedes teilnehmende (Erz-) Bistum eine Stimme. Fachkollegen sind als Gäste willkommen.
Bei internen Abstimmungen hat jedes teilnehmende (Erz-) Bistum eine Stimme. Fachkollegen sind als Gäste willkommen.
Artikel 3
Die anwesenden (Erz-) Bistumsvertreter wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und dessen Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren.
Artikel 4
Der Arbeitskreis trifft sich möglichst einmal im Jahr zu einer Arbeitstagung.
Artikel 5
Artikel 5
Der Arbeitskreis kann auf Antrag und mit 2/3 Mehrheitsbeschluss Vertreter ausländischer Diözesen als assoziierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder aufnehmen.