Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-) Bistümern

Fassung vom 20.06.2006, genehmigt am 10.11.2006 in Erfurt

 
Präambel

Der Arbeitskreis ist der Zusammenschluss der mit der Erfassung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes von seiten der deutschen (Erz-) Bistümer Beauftragten.
Grundlage dieses Arbeitskreises ist der am 26.08.1991 verabschiedete Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur „Inventarisation als kirchliche Aufgabe“ und die „Charta der Villa Vigoni“ (01.03.1994).

Artikel 1
Aufgaben des Arbeitskreises sind die fachliche Weiterbildung und der Erfahrungsaustausch zur Optimierung der Arbeitsmethoden und zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards.

Artikel 2
An diesem Arbeitskreis können alle in der Präambel genannten Personen teilnehmen.
Bei internen Abstimmungen hat jedes teilnehmende (Erz-) Bistum eine Stimme. Fachkollegen sind als Gäste willkommen.

Artikel 3
Die anwesenden (Erz-) Bistumsvertreter wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und dessen Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren.

Artikel 4
Der Arbeitskreis trifft sich möglichst einmal im Jahr zu einer Arbeitstagung.

Artikel 5
Der Arbeitskreis kann auf Antrag und mit 2/3 Mehrheitsbeschluss Vertreter ausländischer Diözesen als assoziierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder aufnehmen. 
 

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